Neue EPS Brandschutzrichtlinien ab 01.01.2016:

EPS Brandschutzrichtlinien
Brandriegel gegen Brandeinwirkung von außen
 

Für schwerentflammbare WDV-Systeme mit einer EPS Dämmung von bis zu 300 mm dicken Dämmplatten müssen zusätzlich zu den bestehenden Bestimmungen folgende konstruktive Maßnahmen gegen die Brandentwicklung von außen aus bzw. durchgeführt werden (siehe Skizze 4.6.2):

  • Ein Brandriegel an der Unterkante des WDV-S bzw. max. 0,90 m über Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden korizontalen Gebäudeteilen.
  • Ein Brandriegel in Höhe der Decke des 1. Geschosses über der Geländeoberkante oder angrenzenden, horizontalen Gebäudeteilen, jedoch zu dem darunter angeordneten Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als 3,0 m. Bei größeren Abständen sind zusätzliche Brandriegel einzubauen.
  • Ein Brandriegel in Höhe der Decke des 3. Geschosses über der Geländeoberkante oder angrenzenden, horizontalen Gebäudeteilen, jedoch zu dem darunter angeordneten Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als 8,0 m. Bei größeren Abständen sind zusätzliche Brandriegel einzubauen.
  • Weitere Brandriegel an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen (z.B. Durchgänge, Durchfahrten, Arkaden), soweit diese in dem durch einen Brand von außen von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. Geschosses liegen.

 

Die Brandriegel müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Höhe 200 mm
  • Nichtbrennbare Mineralwolle-Lamellenstreifen, Baustoffklasse A1 oder A2 nach DIN 4102-1 bzw. Klasse A1 oder a“ – s1,d0 nach DIN EN 13501-1, nicht glimmend, aus Steinfasern mit einem Schmelzpunkt von mind. 1000 °C geprüft nach DIN 4102-17, mit einer Rohdichte zwischen 60 und 100 Kg./m³.
  • Mit mineralischem Klebemörtel (Bindemittel: Kalk und/oder Zement) vollflächig angeklebt und
  • zusätzlich mit WDVS-Dübeln angedübelt (entweder durch den bewehrten Unterputz hindurch, oder oberflächenbündig unter dem bewehrten Unterputz oder im Mineralwolle-Lamellendämmstoff versenkt).
  • Verdübelung mit zugelassenen WDVS-Dübeln bestehend aus Dübelteller und Hülse aus Kunststoff sowie Spreizelemente aus Stahl, Durchmesser des Dübeltellers > 60 mm, Rand- und Zwischenabstände der Dübel: mind. 10 cm nach oben und unten, max. 15 cm zu den seitlichen Rändern eines Brandriegel-Streifenelements sowie 45 cm zum benachbarten Dübel.

Weiterhin ist ein Brandriegel (wie vorstehend beschrieben) max. 1,0 m unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten (z.B. am oberen Abschluss des WDVS unterhalb eines Daches) in der Dämmebene des WDVS anzuordnen. Dieser Brandriegel ist mit einem Klebemörtel vollflächig anzukleben; eine zusätzliche Verdübelung mit zugelassenen WDVS-Dübeln ist jedoch nur auszuführen, wenn sie zur Aufnahme der Lasten aus Winddruck (Windsog) benötigt wird.Die für schwerentflammbare WDVS vorgeschriebenen Maßnahmen im Bereich der Außenwandöffnungen müssen erst oberhalb des Brandriegels überhalb von 8,0 m überhalb des 3. Brandriegels ausgeführt werden.

Das applizierte WDVS muss von der Unterkante des WDVS an folgende Anforderungen erfüllen:

  • Mindestdicke des Putzsystems (Schlussbeschichtung + Unterputz) von 3 mm
  • An Gebäudeinnenecken sind in den bewehrten Unterputz Eckwinkel aus Glasfasergewebe, Flächengewicht > 280 g/m² und Reißfestigkeit > 2,3 kN/5 cm (im Anlieferungszustand) einzuarbeiten.
  • Verwendung von EPS mit einer Rohdichte von max. 25 kg./m³ und Verwendung von Armierungsgewebe mit einem Flächengewicht von > 160 g/m².
Weitere Informationen zur EPS Branschutzrichtinie erhalten Sie unter folgenden PDF:
Informationen zur neuen Brandschutzverordnung
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Brandriegel gegen Brandeinwirkung von außen
 

Für schwerentflammbare WDV-Systeme mit einer EPS Dämmung von bis zu 300 mm dicken Dämmplatten müssen zusätzlich zu den bestehenden Bestimmungen folgende konstruktive Maßnahmen gegen die Brandentwicklung von außen aus bzw. durchgeführt werden (siehe Skizze 4.6.2):

  • Ein Brandriegel an der Unterkante des WDV-S bzw. max. 0,90 m über Geländeoberkante oder genutzten angrenzenden korizontalen Gebäudeteilen.
  • Ein Brandriegel in Höhe der Decke des 1. Geschosses über der Geländeoberkante oder angrenzenden, horizontalen Gebäudeteilen, jedoch zu dem darunter angeordneten Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als 3,0 m. Bei größeren Abständen sind zusätzliche Brandriegel einzubauen.
  • Ein Brandriegel in Höhe der Decke des 3. Geschosses über der Geländeoberkante oder angrenzenden, horizontalen Gebäudeteilen, jedoch zu dem darunter angeordneten Brandriegel mit einem Achsabstand von nicht mehr als 8,0 m. Bei größeren Abständen sind zusätzliche Brandriegel einzubauen.
  • Weitere Brandriegel an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen (z.B. Durchgänge, Durchfahrten, Arkaden), soweit diese in dem durch einen Brand von außen von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. Geschosses liegen.

 

Die Brandriegel müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Höhe 200 mm
  • Nichtbrennbare Mineralwolle-Lamellenstreifen, Baustoffklasse A1 oder A2 nach DIN 4102-1 bzw. Klasse A1 oder a“ – s1,d0 nach DIN EN 13501-1, nicht glimmend, aus Steinfasern mit einem Schmelzpunkt von mind. 1000 °C geprüft nach DIN 4102-17, mit einer Rohdichte zwischen 60 und 100 Kg./m³.
  • Mit mineralischem Klebemörtel (Bindemittel: Kalk und/oder Zement) vollflächig angeklebt und
  • zusätzlich mit WDVS-Dübeln angedübelt (entweder durch den bewehrten Unterputz hindurch, oder oberflächenbündig unter dem bewehrten Unterputz oder im Mineralwolle-Lamellendämmstoff versenkt).
  • Verdübelung mit zugelassenen WDVS-Dübeln bestehend aus Dübelteller und Hülse aus Kunststoff sowie Spreizelemente aus Stahl, Durchmesser des Dübeltellers > 60 mm, Rand- und Zwischenabstände der Dübel: mind. 10 cm nach oben und unten, max. 15 cm zu den seitlichen Rändern eines Brandriegel-Streifenelements sowie 45 cm zum benachbarten Dübel.

Weiterhin ist ein Brandriegel (wie vorstehend beschrieben) max. 1,0 m unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten (z.B. am oberen Abschluss des WDVS unterhalb eines Daches) in der Dämmebene des WDVS anzuordnen. Dieser Brandriegel ist mit einem Klebemörtel vollflächig anzukleben; eine zusätzliche Verdübelung mit zugelassenen WDVS-Dübeln ist jedoch nur auszuführen, wenn sie zur Aufnahme der Lasten aus Winddruck (Windsog) benötigt wird.Die für schwerentflammbare WDVS vorgeschriebenen Maßnahmen im Bereich der Außenwandöffnungen müssen erst oberhalb des Brandriegels überhalb von 8,0 m überhalb des 3. Brandriegels ausgeführt werden.

Das applizierte WDVS muss von der Unterkante des WDVS an folgende Anforderungen erfüllen:

  • Mindestdicke des Putzsystems (Schlussbeschichtung + Unterputz) von 3 mm
  • An Gebäudeinnenecken sind in den bewehrten Unterputz Eckwinkel aus Glasfasergewebe, Flächengewicht > 280 g/m² und Reißfestigkeit > 2,3 kN/5 cm (im Anlieferungszustand) einzuarbeiten.
  • Verwendung von EPS mit einer Rohdichte von max. 25 kg./m³ und Verwendung von Armierungsgewebe mit einem Flächengewicht von > 160 g/m².
Weitere Informationen zur EPS Branschutzrichtinie erhalten Sie unter folgenden PDF:
Informationen zur neuen Brandschutzverordnung
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